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345 Euro reichen zum Leben |
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Geschrieben von Administrator
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23.11.2006 |
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Hartz-IV-Empfänger werden vorerst auch weiter mit dem per Gesetz festgeschriebenem Regelsatz von 345 Euro im Monat auskommen müssen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem vielbeachteten Urteil entschieden.
Nach Auffassung des Senats ist der Regelsatz sowohl mit dem materiellen als auch mit dem so genannten soziokulturellen Existenzminimum vereinbar und führe nicht automatisch zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hartz-IV Empfängern (Az: B 11b AS 1/06 R). Wissen Kasseler Richter denn nicht, dass die Armutsgrenze nach Definition der Europäischen Union bei 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Bürger liegt. In Deutschland soll das 2005 ein Monatseinkommen von 980 Euro gewesen sein. Der Hartz-IV Regelsatz liegt bei etwas über einem Drittel davon, also weit unter dieser Armutsgrenze. Wenn die Richter den Regelsatz dennoch als verfassungskonform bezeichnen, dann heißen sie ausdrücklich gut, dass Armut gesetzlich verordnet werden darf und schützen gleichzeitig damit eine legislaturperiodenfixierte Politikerschaft und ihre kurzsichtigen Beteuerungen aus früheren Jahren. |
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Letzte Aktualisierung ( 04.12.2007 )
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Willkommen bei w-utech.de! |
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Geschrieben von Administrator
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12.03.2007 |
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IMHO - kennt wohl inzwischen fast jeder - ist schon ganz schön alt - heisst: "In My Humble Opinion ..." (deutsch: "Meiner bescheidenen Meinung nach ...") und soll der Tenor dieser Seiten sein. Wo immer möglich und angebracht, sofern ich etwas zu sagen habe, soll hier darüber etwas zu lesen sein.  Example Caption Momentan fehlt mir einfach die Zeit zu den schon vorgesehen Themen die entsprechenden Text vollumfänglich zu erstellen. Deswegen werden hier die Titel schon mal angerissen, der Textblock dazu aber vorerst ganz oder teilweise mit erzeugten Blindtext von www.blindtext.de gefüllt. |
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Letzte Aktualisierung ( 06.10.2007 )
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HartzIV - ALG II Beträge |
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Geschrieben von Administrator
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09.08.2004 |
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Die Beträge, die einem HartzIV - ALG II Empfänger täglich zur Verfügung stehen, wenn wir die Anpassung (Mitte 2007) auf € 347,- und (Mitte 2008) auf € 351,- berücksichtigen: Bei Monaten mit 31 Tagen: € 11,19 (2007) - € 11,32 (2008) Bei Monaten mit 30 Tagen: € 11,56 (2007) - € 11,70 (2008) Bei dem Monat mit 28 oder 29 Tagen: € 12,39 oder € 11,96 (2007) bzw. € 12,54 oder € 12,10 (2008) IMHO - ein absolutes Armutszeugnis für einen Sozialstaat deutscher Prägung. |
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Letzte Aktualisierung ( 15.10.2008 )
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